Allgemeine Geschäftsbedinungen

1. Allgemeines

  1. Angebote sind freibleibend, Kostenvoranschläge und Angaben auf technischem Gebiet erfolgen unverbindlich.
  2. Die durch einen Kostenvoranschlag bedingten Kosten gehen zu Lasten des Kunden, auch wenn der Auftrag nicht oder in verändertem Umfang ausgeführt wird.
  3. Bei Instandsetzungsaufträgen sind wir auch zur Behebung solcher Mängel berechtigt, die sich erst während der Arbeit zeigen. Statt die Instandsetzung unmittelbar auszuführen, dürfen auch ganz oder teilweise andere gleichwertige Gegenstände im Austausch geändert werden.
  4. Jede Berechnung erfolgt auf Grundlage der am Tage der Leistung gültigen Preise, zuzüglich Mehrwertsteuer.
  5. Die Preise verstehen sich, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart, ab Werk ausschließlich Verpackung; bei Steuerungen, Maschinen und Anlagen ferner ausschließlich Montage und Inbetriebnahme.
  6. Telegrafische und telefonische Aufträge nehmen wir nur auf Gefahr des Kunden an. Mündliche Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Bei sofortiger Lieferung gilt die Berechnung als Bestätigung der mündlich zugesagten Bedingungen.

2. Anlieferung und Versand

  1. Alle Angaben über Liefertermine sind unverbindlich.
  2. Höhere Gewalt, besondere Ereignisse, die eine reibungslose Abwicklung des Auftrages in Frage stellen können, sowie unverschuldetes Unvermögen bei uns oder dem Vorlieferer, berechtigen uns, vom Vertrage ganz oder teilweise zurückzutreten oder die Leistung hinauszuschieben, ohne das dem Kunden hieraus Ansprüche erwachsen. Dies gilt auch dann, wenn die genannten Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem wir uns im Verzug befinden.
  3. Der Versand geschieht stets auf Kosten und Gefahr des Kunden.
  4. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, so werden ihm die durch die Lagerung entstandenen Kosten berechnet, die Gefahr geht vom Zeitpunkt der Bereitstellung auf den Käufer über.
  5. Teillieferungen sind unzulässig.

3. Beanstandungen

  1. Beanstandungen wegen unvollständigen oder unrichtiger Leistungen oder Rügen wegen erkennbarer Mängel, sowie wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften, sind unverzüglich, spätestens 8 Tage noch Empfang, schriftlich mitzuteilen. (Ausschlußfrist).
  2. Andere Mängel sind unverzüglich noch Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
  3. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Beanstandungen oder M.ngelrügen gilt die Lieferung oder die Leistung als angenommen.
  4. Unsere Verpflichtung beschränkt sich in jedem Falle auf die Nachlieferung bzw. Gewährleistung gemäß Ziffer IV. Unmittelbarer oder mittelbarer Schaden wird nicht ersetzt.

4. Gewährleistung

  1. Wir leisten Gewähr für zugesicherte Eigenschaften und für Fehlerfreiheit entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik. Änderungen in der Konstruktion oder der Ausführung die vor Erfüllung eines Auftrages an einer Ware allgemein vorgenommen werden, berechtigen nicht zu einer Beanstandung.
  2. Die Gewährfrist beträgt bei Lieferung neuer Erzeugnisse grundsätzlich 6 Monate ab Ausführung der Arbeit mit Einschränkungen gemäß Ziffer 11. Abs. 4. Erkennen wir einen Gewährleistungsfall ausdrücklich an, so werden bei porto- oder frachtfreier Zusendung die mangelhaften Teile noch unserer Wahl kostenlos instandgesetzt oder ersetzt. Ersetzt werden stets nur die Teile, die den Mangel aufweisen und die durch Mangel trotz sachgemäßer Behandlung des Liefergegenstandes zwangsläufig beschädigten Teile. Findet die Instandsetzung beim Kunden statt, so gehen Wegzeit- und Fahrkosten des Beauftragten zu Lasten des Kunden. Bei anderen Erzeugnissen trägt der Kunde Aus- und Einbaukosten, Fracht, Verpackung, sowie Wegzeit und Fahrkosten des Mechanikers.
  3. Ein Anspruch auf Wandlungen oder Minderung besteht nicht, es sei denn, daß wir nicht in der Lage sind, den Mangel zu beheben.
  4. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Liefergegenstand ohne unsere Genehmigung von fremder Seite oder durch Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert wird. Die Gewährleistung erlischt weiter, wenn Bedienungsvorschriften nicht befolgt werden.
  5. Natürlicher Verschleiß und Beschädigung durch unsachgemäße Behandlung sind von der Gewährleistung angeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für Veränderungen des Zustandes oder der Betriebsweise der Erzeugnisse durch unsachgemäße Einlagerung, klimatische oder sonstige Einwirkungen. Die Gewähr erstreckt sich nicht auf Mangel, die auf Konstruktionsfehler oder der Wohl ungeeigneten Materials beruhen, sofern der Kunde trotz unseres vorherigen Hinweises die Konstruktion oder das Material vorgeschrieben hat.
  6. Im übrigen gelten die besonderen Gewährleistungsbestimmungen, die aus den Garantiekarten ersichtlich sind, die der verkauften Ware beigegeben werden.
  7. Gew.hrleistungsansprüche werden berücksichtigt, wenn sie unverzüglich (vgl. Ziffer III) schriftlich erhoben werden. Außerdem muß sofort und ausdrücklich kostenlose Instandsetzung verlangt werden. Durch die Instandsetzung oder Ersatzlieferung wird die Gewährleistungspflicht nicht verlängert oder erneuert.
  8. Für Fremderzeugnisse beschränkt sich unsere Gewähr auf die Abtretung der Gewährleistungs ansprüche, die uns gegen den Lieferer der Fremderzeugnisse zusteht.

5. Haftung

Wir haften nicht für Schaden und Verluste die durch Diebstahl, Einbruch, Feuer, Explosionen und höhere Gewalt, sowie bei .berführungsfahrten, auch wenn sie ohne besonderen Auftrag noch unserem Ermessen stattfanden, entstehen.

6. Eigentumsvorbehalt und Sicherheit

  1. Bis zur vollständigen Befriedigung sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung behalten wir uns das Eigentum an allen verkauften Waren vor. Im Falle der Verarbeitung der Erzeugnisse erwerben wir an den, durch die Verarbeitung entstehenden Erzeugnissen Miteigentum, die Miteigentumsanteile bestimmen sich noch dem Verhältnis der Rechnungs beträge der verarbeiteten und verbundenen Erzeugnisse.
  2. Weiterverkäufern ist die Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftszugang widerruflich gestattet. Dieses Recht erlischt im Falle einer Zahlungseinstellung. Die aus den Verkaufen unserer Waren usw. den Wiederverkaufern entstehenden Forderungen werden hiermit im Voraus an uns abgetreten.
  3. Wird unser Eigentum gepfändet, so hat der Kunde uns unverzüglich Mitteilung zu machen.
  4. Wir sind jederzeit berechtigt, die Herausgabe der uns gehörenden Waren zu verlangen. Machen wir von diesem Recht Gebrauch, so liegt nur ein Rücktritt vom Vertrage vor, wenn wir dies nicht ausdrücklich erklären.
  5. Die für uns bestehenden und uns gewährten Sicherheiten (z. B. Pfandrecht) haften für alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung.

7. Retouren

Bei Retouren, gleichgültig aus welchem Grund, behalten wir uns vor, die Bearbeitungskosten, die Wertminderung, den entgangenen Gewinn, sowie sonstige uns durch die Rücknahme entstehenden Kosten zu berechnen.

8. Zahlungen

  1. Die Zahlungstermine nennen wir auf der Vorderseite unserer Rechnungen. Bei Zielüberschreitung berechnen wir Ihnen die Kosten, die durch die Kreditbeanspruchung entstehen.
  2. Zahlungen werden stets auf die älteste, fällige Rechnung verrechnet. Einbau- und Instand setzungsarbeiten sind grundsätzlich ohne Abzug netto Kasse zu bezahlen.
  3. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen.
  4. Kommt ein Kunde mit einer Zahlung in Verzug oder verschlechtert sich seine Vermögenslage noch Vertragsabschluß, so werden alle unsere Forderungen aus der Geschäftsverbindung, auch im Falle einer Stundung, zur sofortigen Bezahlung fällig, dies gilt auch, wenn wir Wechsel oder Schecks entgegengenommen haben. Außerdem sind wir in diesem Falle berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, sowie noch angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

9. Erfüllungsort

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Lüdenscheid. Dieser Gerichtsstand gilt auch für Ansprüche auf Wechsel und Schecks.

10. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam werden, so bleiben die anderen dadurch unberührt.